2. Warum zahlen die meisten Tarife nicht?
Die Standardregel ist eindeutig: Die meisten Zahnzusatzversicherungen schließen Leistungen für laufende und angeratene Behandlungen aus. Was vor Vertragsbeginn bereits in der Patientenakte steht, wird nicht erstattet. Das Ziel der Versicherer ist nachvollziehbar, denn sie wollen verhindern, dass Versicherungen erst abgeschlossen werden, wenn die Rechnung bereits absehbar ist.
Ohne Zusatzversicherung bleibt Ihnen der GKV-Festzuschuss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 60 Prozent der Regelversorgungskosten, wenn kein Bonusheft vorliegt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft über fünf Jahre steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.
Rechenbeispiel: Keramikkrone auf einem Seitenzahn
Die Regelversorgung für eine Krone bei weitgehender Zerstörung der klinischen Krone (Befund 1.1) liegt bei 398,39 Euro. Da eine Keramikkrone höherwertig ist, fallen Gesamtkosten von 600 bis 900 Euro an. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ bei 217 bis 330 Euro, dazu kommen Material- und Laborkosten.
Die Kasse zahlt ihren Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung: ohne Bonusheft sind das 239,03 Euro. Bei Gesamtkosten von 800 Euro bleiben Ihnen also rund 561 Euro Eigenanteil. Trotz laufender Behandlung zahlt kein Standard-Tarif diesen Betrag, weil der Befund bereits vor Versicherungsbeginn dokumentiert war.
Versicherer prüfen das systematisch. Sie fordern die Patientenakte oder den Heil- und Kostenplan mit Datum an. Stimmt das Datum des Befunds mit der Zeit vor Vertragsbeginn überein, lehnen sie die Leistung ab. Das ist keine Schikane, sondern vertragliche Grundlage.
Trotzdem gibt es Tarife, die auch bei laufender Behandlung leisten. Sie funktionieren anders als die Standard-Tarife und bieten sogenannten Sofortschutz.
Quellen:
KZBV
|
Verbraucherzentrale
|
GOZ 2012